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Jobcenter nimmt bereits jetzt Anträge entgegen Drucken
Geschrieben von: red   
Freitag, den 21. Januar 2011 um 14:02 Uhr

 

Oldenburg. Die Bundesregierung plant, bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, das verlangt, das Existenzminimum insbesondere von Kindern und Jugendlichen neu zu bemessen. *Auch wenn das vom Bundestag am 03.12.2010 beschlossene Gesetz aufgrund der fehlenden Zustimmung des Bundesrates noch nicht in Kraft getreten ist, können Sie bereits jetzt die Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen*, so der Hinweis durch Jobcenter-Geschäftsführer Volker Trautmann. 250 Anträge wurden bereits gestellt. Insgesamt sind 5.600 Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt.

Derzeit verhandeln Regierung und Opposition noch über die Höhe der Regelleistung und das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Trautmann rechnet damit, dass eine Einigung bis zur nächsten Bundesratssitzung am 11.02.2011 erzielt wird und dass das Gesetz im März in Kraft tritt. Fest steht, dass eine Regelleistungserhöhung ab Januar 2011 nachgezahlt wird (vom Bundestag wurde für Erwachsene eine Erhöhung um 5 Euro auf dann 364 Euro beschlossen). Ob Bildungs- und Teilhabeleistungen nachgezahlt werden, steht zurzeit noch nicht fest.



Welche Leistungen können gewährt werden:

Im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II vom 03.12.2010 sind folgende Bedarfe für Bildung und Teilhabe vorgesehen:

- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler* und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler*,
- Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler*,
- angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler*,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler* und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

*Schülerinnen und Schüler in diesem Sinne sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.



Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Neu bei dieser Regelung ist, dass auch eintägige Fahrten gefördert werden. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, hatten bisher keinen Anspruch.


Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 01. August 70 Euro und zum 01. Februar 30 Euro Erstmalig wird diese Leistung zum 01.08.2011 ausgezahlt (70 Euro). Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtet werden. Nach der bisherigen Regelung wurden an die Berechtigten einmalig zum 01.08. des Jahres 100 Euro gezahlt.


Schülerbeförderung 

Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In der Regel werden Schülerinnen und Schüler erst ab der Sekundarstufe II einen Anspruch auf diese Leistung haben, da bis zum Abschluss der Sekundarstufe I überwiegend eine vollständige Kostenübernahme gewährleistet ist. Nach den bisherigen Regelungen erhalten Schülerinnen und Schüler Beförderungskosten, wenn sie das Berufsgrundbildungsjahr, das Berufseinstiegsjahr, das Berufsvorbereitungsjahr oder die 1. Klasse der Berufsfachschule besuchen (wenn die Schülerin/der Schüler noch keinen Realschulabschluss hat).

Aufgrund der örtlichen und geographischen Verhältnisse in Oldenburg kann davon ausgegangen werden, dass alle Oldenburger Schulen vom Wohnort der Schülerin/des Schülers mit dem Fahrrad erreicht werden können. Die zurückzulegende Entfernung von im Normalfall bis zu 8 km (einfacher Weg) ist zumutbar. Atypische Konstellationen sind ausführlich im Antrag zu begründen. Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt ca. 12,60 Euro pro Monat. Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls.


Lernförderung

Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung des Klassenzieles gefährdet ist, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden, wenn die schulischen Angebote zur Behebung der bestehenden Lerndefizite nicht ausreichen. Eine entsprechende Bestätigung der Schule ist erforderlich.



Zuschuss zum Mittagessen

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Pro Essen ist ein Eigenanteil vom einem Euro zu leisten.



Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.



Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Hinsichtlich aller Leistungen für Bildung und Teilhabe, außer für den persönlichen Schulbedarf, ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Die Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten und Zuschuss zum Mittagessen werden sowohl von der entsprechenden Schule als auch vom Jobcenter Oldenburg entgegengenommen. Alle anderen Leistungen sind beim Jobcenter Oldenburg zu beantragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der derzeit noch unklaren Gesetzeslage die Anträge zwar entgegengenommen werden, eine Bewilligung jedoch erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen kann.



Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen entweder durch Ausstellung von Gutscheinen oder durch Kostenübernahmeerklärungen erbracht.

 

Wo finde ich weitergehende Informationen zu den Leistungen?

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie beim Jobcenter Oldenburg (in der Eingangszone) oder im Internet unter www.oldenburg.de (Stichwortsuche: Jobcenter) bzw. unter www.arbeitsagentur.de. Auf der Internetseite der Stadt sind auch die Antragsvordrucke und Merkblätter des Jobcenters Oldenburg hinterlegt.