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Verbindliche und marktwirtschaftliche Lohnuntergrenzen Drucken
Geschrieben von: red   
Freitag, den 04. November 2011 um 13:39 Uhr

thuemler_bjoernRegion. In der aktuellen Diskussion um die Einführung von Mindestlöhnen hat der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, seine Forderung nach einer marktwirtschaftlichen und verbindlichen Lohnuntergrenze für Branchen ohne tarifvertragliche Regelungen bekräftigt. „Die Entwicklung im Niedriglohnbereich ist besorgniserregend. Dass Arbeitnehmer in Deutschland einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und trotzdem nicht genug zum Leben haben, darf uns nicht egal sein.“

Thümler sprach sich dafür aus, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz die untersten Lohngrenzen in einzelnen Branchen für Arbeitnehmer festlegen zu lassen. „Das Gesetz beinhaltet die Möglichkeit, nach Anregung von Arbeitgebern und Gewerkschaften die Lohnuntergrenzen in bestimmten Branchen oder Regionen durch die Bundesregierung für verbindlich erklären zu lassen, ohne an der gesetzlich geregelten Tarifautonomie zu rütteln.“ Die Höhe des Lohns sei dabei ausdrücklich Sache der Tarifpartner, wie der CDU-Fraktionschef betonte. „Unsere Vorstellung ist, dass eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften Vorschläge erarbeitet und sich dabei am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientiert.“



In diesem Zusammenhang sollen die „tarifvertragsfreien Zonen“ in Deutschland endgültig geschlossen werden, wie Thümler ankündigte. „Es ist auch ein Merkmal der Sozialen Marktwirtschaft, wenn Vollzeitbeschäftigte mit ihrem Gehalt ihre Familien ernähren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig davon, in welcher Branche sie ihr Geld verdienen.“