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Anzeigepflicht für Arbeitgeber Drucken
Geschrieben von: red   
Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 12:02 Uhr

Oldenburg. Zahlreiche Betriebe erhalten zum Jahreswechsel Post von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg. Anlass ist die jährliche Überprüfung zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber haben dann bis zum 31. März 2012 Gelegenheit, ihrer Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertenrecht nachzukommen.

 

 

Betroffen sind alle Betriebe im Bezirk der Oldenburger Arbeitsagentur, die im abgelaufenen Jahr 2011 durchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt haben und deshalb verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese im Sozialgesetzbuch IX verankerte Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Deren Höhe kann pro nicht besetzten Pflichtplatz bis zu 260 Euro monatlich betragen.

 

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, bekommen die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM übersandt. Das Programm REHADAT-Elan hilft, die Vordrucke auszufüllen und die Anzeige in elektronischer Form abzugeben. Wichtig: Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen. Das Programm kann im Internet unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber alle Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.

 

Die jährliche Anzeige hat auch von beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern zu erfolgen, die keine Unterlagen erhalten haben. Sie werden gebeten, die notwendigen Formulare über den BA-Bestellservice unter www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

 

Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren gibt Astrid Schöpp von der Oldenburger Arbeitsagentur. Sie ist erreichbar montags, donnerstags und freitags, jeweils von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, unter der Rufnummer 0441 228-1121 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .